Einladung zur ausserordentlichen
Kirchgemeindeversammlung
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Wir laden die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde ein auf

Sonntag, 26. September 2010, 11.15 Uhr, Kirchenstube

Traktandum:

-  Bestimmung der Mitglieder sowie des Präsidiums der Pfarrwahlkommission

Wenn Sie sich für die Mitgliedschaft in der Pfarrwahlkommission interessieren, können Sie sich bei der Präsidentin Frau Susanna Stähelin Eglin, Riedtstrasse 10, 8903 Birmensdorf melden.

Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Evangelisch reformierten Kirchenpflege Birmensdorf – Aesch, Präsidentin Frau Susanna Stähelin Eglin, Riedtstrasse 10, 8903 Birmensdorf, einzureichen.

Stimmberechtigt sind alle in Birmensdorf und Aesch wohnhaften Personen, die der evangelisch reformierten Landeskirche angehören, die das 16. Altersjahr vollendet haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind.



Birmensdorf, August 2010                  

Evangelisch reformierte Kirchenpflege Birmensdorf - Aesch

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