Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom
Mittwoch, 4. Dezember 2024
Dem Antrag der Kirchenpflege betreffend:
1. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 bei unverändertem Steuerfuss von 11 %
wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Antrag der Kirchenpflege betreffend:
2. Fünf zusätzliche Mitglieder in die Pfarrwahlkommission zu wählen
wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Antrag der Kirchenpflege betreffend:
3. Wahl der zusätzlichen Mitglieder in die Pfarrwahlkommission
Als gewählt wurden erklärt, da keine Vermehrung aus der Versammlung erfolgte:
Dominika Gaberdiel, Birmensdorf
Monika Gut-Brand, Birmensdorf
Irene Job, Birmensdorf
Reto Peter, Aesch
Erika Wanner, Birmensdorf
4. Wahl des Präsidiums der Pfarrwahlkommission
Als gewählt wurde erklärt, da keine Vermehrung aus der Versammlung erfolgte:
Hans Holzer, Birmensdorf
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Dienstag, 10. Dezember 2024 während 30 Tagen im Sekretariat der Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird ebenfalls auf der der Webseite www.kirche-birmensdorf-aesch.ch publiziert. Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 4. Dezember 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Birmensdorf-Aesch
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Massgebende amtliche Publikation auf www.kirche-birmensdorf-aesch.ch
Wir laden die Stimmberechtigten der Evang.-ref. Kirchgemeinde Birmensdorf-Aesch zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung ein:
Mittwoch, 4. Dezember 2024, 19:30 Uhr im Gemeindezentrum Brüelmatt, Saal C
Traktanden:
- Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 bei unverändertem Steuerfuss von 11 %
- Festsetzung der Anzahl der zusätzlichen Mitglieder der Pfarrwahlkommission (§11, lit. a Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche)
- Wahl der zusätzlichen Mitglieder in die Pfarrwahlkommission (§11, lit. b Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche / §26, Gemeindegesetz (GG)) Wählbar sind alle Personen, welche Mitglied der evang.-ref. Kirchgemeinde Birmensdorf-Aesch und 18 Jahre alt sind.
- Wahl des Präsidiums der Pfarrwahlkommission (§11, lit. c Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche) Das Präsidium muss von einer Person der Pfarrwahlkommission übernommen werden
Im Anschluss an der Kirchgemeindeversammlung laden wir Sie herzlich zu einem kleinen Apéro ein.
Die Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung liegen ab dem 4. November 2024 in den Gemeinderatskanzleien Birmensdorf und Aesch sowie im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Tel. 044 737 21 35, zur Einsichtnahme auf. Zudem werden die Unterlagen auf der Webseite der Kirchgemeinde www.kirche-birmensdorf-aesch.ch ebenfalls veröffentlicht.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Birmensdorf – Aesch, Hans Holzer, Präsident der Kirchenpflege, Lettenmattstrasse 5, 8903 Birmensdorf, einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle in Birmensdorf oder Aesch wohnhaften Personen, die der
Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, das 16. Altersjahr vollendet haben, das Schweizer Bürgerrecht haben oder über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Birmensdorf, 31. Oktober 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Birmensdorf – Aesch