Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 3. Juni 2026
Den Anträgen der Kirchenpflege betreffend:
- Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025
- Genehmigung des Jahresberichts 2025 der Kirchenpflege
- Genehmigung des Entschädigungs- und Spesenreglements für die Amtsperiode 2026– 2030
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission (RPK) für die Amtsperiode 2026 – 2030
5a. Wahl von fünf Mitgliedern in die Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Beutter, Florian, (Birmensdorf) neu
Eggenberger, Andreas, (Birmensdorf) bisher
Schlund, Beat, (Aesch) bisher
Schmotzer, Elisabeth, (Birmensdorf) bisher
Wüthrich, Markus, (Birmensdorf) neu
b. Wahl des Präsidiums der Rechnungsprüfungskommission (RPK) aus den gewählten Mitgliedern
Schmotzer, Elisabeth, (Birmensdorf) bisher - Wahlvorschlag der Pfarrwahlkommission und der Kirchenpflege von Pfarrer Markus Saxer zu 70 Stellenprozent (60 landeskirchliche + 10 gemeindeeigene Stellenprozente) zuhanden der Pfarrwahl (Urnenabstimmung) vom 27. September 2026 für den Rest der Amtsperiode 2024 -2028
Ja-Stimmen: 49
Nein-Stimmen: 2
Zur Urnenwahl vorgeschlagen ist mit 49 Stimmen: Pfarrer Markus Saxer
wurden allen zugestimmt, resp. unter Traktandum 5 gewählt und unter Traktandum 6 Pfr Markus Saxer für die Pfarrwahl (Urnenabstimmung) vom 27. September 2026
vorgeschlagen.
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Dienstag, 10. Juni 2025, während 30 Tagen im Sekretariat der Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird ebenfalls auf der Webseite www.kirche-birmensdorf-aesch.ch publiziert.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das
Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 4. Juni 2026 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Birmensdorf-Aesch