Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Massgebende amtliche Publikation auf www.kirche-birmensdorf-aesch.ch
Wir laden die Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Birmensdorf-Aesch zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung ein:
Mittwoch, 3. Juni 2026, 19:30 Uhr im Gemeindezentrum Brüelmatt, Saal C
Traktanden:
- Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025
- Genehmigung des Jahresberichts 2025 der Kirchenpflege
- Genehmigung des Entschädigungs- und Spesenreglements für die Amtsperiode 2026 – 2030
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission (RPK) für die Amtsperiode 2026 – 2030
a. Wahl von fünf Mitgliedern in die Rechnungsprüfungskommission (RPK)
b. Wahl des Präsidiums der Rechnungsprüfungskommission (RPK) aus den gewählten Mitgliedern - Wahlvorschlag der Pfarrwahlkommission und der Kirchenpflege von Pfarrer Markus Saxer zu 70 Stellenprozent (60 landeskirchliche + 10 gemeindeeigene Stellenprozente) zuhanden der Pfarrwahl (Urnenabstimmung) vom 27. September 2026 für den Rest der Amtsperiode 2024 -2028
Im Anschluss an der Kirchgemeindeversammlung laden wir Sie herzlich zu einem kleinen Apéro ein.
Die Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung, sowie der beleuchtende Bericht werden ab dem 30. April 2026 auf der Webseite der Kirchgemeinde www.kirche-birmensdorf-aesch.ch veröffentlicht. Ebenfalls liegen sämtliche Unterlagen in den Gemeinderatskanzleien Birmensdorf und Aesch sowie im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Tel. 044 737 21 35, zur Einsichtnahme auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Birmensdorf – Aesch, Hans Holzer, Präsident der Kirchenpflege, Lettenmattstrasse 5, 8903 Birmensdorf, einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle in Birmensdorf oder Aesch wohnhaften Personen, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, das 16. Altersjahr vollendet haben, das Schweizer Bürgerrecht haben oder über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Birmensdorf, 16. April 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Birmensdorf – Aesch