Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 4. Juni 2025
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Juni 2025
Den Anträgen der Kirchenpflege betreffend:
- Protokoll der KGV vom 4. Dezember 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Genehmigung des Jahresberichts 2024 der Kirchenpflege
wurde allen einstimmig zugestimmt.
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Dienstag, 10. Juni 2025, während 30 Tagen im Sekretariat der Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird ebenfalls auf der Webseite www.kirche-birmensdorf-aesch.ch publiziert.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das
Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 6. Juni 2025 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Birmensdorf-Aesch